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Verfolgung,
Deportation und Vernichtung der Roma und Sinti in Auschwitz
Bereits ab 1933 waren Sinti und Roma im Deutschen Reich
einer verstärkten Diskriminierung und Schikanierung ausgesetzt, die
sich in ihrem Wesen aber nicht sonderlich von der „Zigeunerpolitik“
der Weimarer Republik unterschied. Ab dem Jahre 1936 änderte sich
dies. Die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“
wurde gegründet, um dem Reichskriminalpolizeiamt eine effektive Kontrolle
der Roma und Sinti in den Gebieten des Altreiches zu garantieren.
Ebenfalls 1936 wurde der Psychiater Robert Ritter Leiter der „Rassenhygienischen
und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“. Seine Aufgabe
war es, die Frage der „Asozialen“ zu klären, zu denen
auch die „Zigeuner“ gerechnet wurden. Die Zielsetzung bestand
darin, diese auf lange Sicht durch Sterilisation zu vernichten, analog
dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Ritters
Institut untersuchte die Sinti und Roma im Altreich nach „rassehygienischen“
Kriterien bis ins Jahr 1941. Die erstellten Gutachten dienten den Polizeibehörden
dann zur Verfolgung der als asozial und kriminell eingestuften „Zigeunermischlinge“.
In der wahnsinnigen Ideologie der Nazis galten die wenigsten als „reinrassige
Zigeuner arischen Ursprungs“, von denen für das deutsche Volk
keine Gefahr ausgehe. Diese absurde und menschenverachtende Unterscheidung
hatte dann aber spätestens innerhalb der Stacheldrahtzäune der
Konzentrations- und Vernichtungslager ihre Bedeutung verloren. Ab 1936
wurde in verschiedenen Städten begonnen, Roma und Sinti in bewachten
Lagern zu sammeln, von denen sie später zu Zwangsarbeiten herangezogen
werden konnten.
Hierbei spielte die Stadt Frankfurt eine wichtige Rolle. Während
die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Friedrich Krebs (langjähriges
NSDAP-Mitglied) die in der Weimarer Republik praktizierte Politik der
Abschiebung aus der eigenen Stadt fortführen wollte, hatte das Polizeipräsidium
unter dem Polizeipräsidenten Adolf Heinrich Beckerle (ebenfalls langjähriges
NSDAP-Mitglied) Interesse daran, zwecks effektiverer Kontrolle Roma und
Sinti in Lagern zu konzentrieren. Beiden Institutionen war es jedoch gemeinsam,
dass sie reichseinheitliche rechtliche Bestimmungen wünschten, die
eine Verfolgung der Sinti und Roma ermöglichen sollten. Hierzu sandten
Präsidium und Stadtverwaltung im Jahre 1935 Anfragen an das Innenministerium
in Berlin und stießen auf offene Ohren. Es wurde dort bereits an
einer rechtlichen Untermauerung der Verfolgung von Roma und Sinti gearbeitet.
Anfang 1936 inszenierte das Polizeipräsidium Ffm. eine Hetzkampagne
gegen Roma und Sinti mit dem Ziel, eine pogromähnliche Stimmung zu
schaffen und damit eine Grundlage für die Verschärfung der Bestimmungen
gegen Roma und Sinti herzustellen. Die Kampagne fand im ganzen Deutschen
Reich Widerhall. Eigentlicher Tatvorwurf war ein geringfügiger Verstoß
zweier Roma gegen das zu dieser Zeit erst seit einem Jahr gültigen
„Gesetz über die Devisenbewirtschaftung“. Durch Razzien
und bewusste Falschmeldungen der Frankfurter Polizei und nationalsozialistischen
Presse wurde diese Geringfügigkeit zu einem „Devisenschieberskandal“,
an dem viele Roma und Sinti beteiligt seien.
Im August 1937 wurde in Frankfurt das Lager Dieselstr. errichtet und 1942
in die Kruppstr. verlegt. Am 18. August 1937 wies das Fürsorgeamt
unter Mitwirkung der Polizei 55 Roma und Sinti in die Dieselstr. ein.
Dass es sich hierbei um eine Zwangsaktion handelte, wurde dadurch deutlich,
dass das Fürsorgeamt bemerkte, dass die Familien dort durch die Besetzung
des Lagers mittels eines Polizeiposten „einer ständigen Überwachung“
unterliegen würden.
Die Stadt Frankfurt am Main begann anschließend, nicht nur in Wohnwagen,
sondern auch in Wohnungen lebende Personen in das Lager zwangsweise zu
internieren. Um die Jahreswende 1937/38 wurden Familien, die in stadteigenen
Wohnungen lebten, die Mietverträge gekündigt und in das Lager
Dieselstraße eingewiesen. Bei Roma und Sinti, die in privaten Wohnungen
lebten, war dies schwieriger. Man bat die Polizei daher um Mithilfe, die
ihre Unterstützung damit kundtat, dass sie eine Liste dieser Familien
anforderte.
Die Situation im Lager war erbärmlich. Das einzige Gebäude,
das für die Internierten errichtet wurde, war die Toilettenanlage,
während dem Lageraufseher Himmelheber ein Haus auf dem Gelände
zur Verfügung stand. Was die Unterbringung der internierten Menschen
anging, so war man der Meinung, dass die einzige „zigeunermäßige“
Art des Wohnens, die in einem Wohnwagen sei. Viele der Familien besaßen
jedoch gar keine Wohnwagen, da sie ja zuvor in Wohnungen lebten. Für
diese Personen kaufte die Stadt Möbelwagen und baute sie in Wohnwagen
um. Teilweise lebten bis zu drei Familien in einem solchen Möbelwagen,
der 6 m lang und 2 m breit war und weder mit Wasser, Licht oder Toilette
ausgestattet war. Diejenigen Familien, die keinen eigenen Wohnwagen hatten,
mussten für die städtischen Wohnwagen Miete bezahlen; 1941/42
waren das monatlich 10-20 Reichsmark.
Die Anzahl der internierten Menschen im Lager Dieselstraße stieg
kontinuierlich, obwohl die Polizei immer wieder Menschen in KZs einwies.
1941 waren es 160 Menschen. Für das Lager in der Kruppstr. existieren
keine Zahlen mehr, man kann jedoch davon ausgehen, dass die Belegung weiterhin
leicht anstieg. Ein Sinto berichtete von einer Gesamtzahl von 180 Menschen
Anfang 1943. Der Lebensalltag der Menschen im Lager war durch restriktive
Bestimmungen, einem brutalen Lageraufseher und von Zwangsarbeit in Frankfurter
Fabriken bestimmt. Das Lager durfte nur zur Berufsausübung oder zum
Schulbesuch verlassen werden, ansonsten lediglich zum Kauf von Lebensmitteln
und ähnlichem. Wer im Winterhalbjahr bis 20.00 und im Sommer bis
21.00 nicht zurück war, musste mit Sanktionen rechnen, wie zum Beispiel
einer Ausgangssperre mit einer Dauer von bis zu vier Wochen. Der Lageraufseher
schikanierte die Menschen verbal, misshandelte sie physisch und drohte
ihnen kontinuierlich, dass „sie auch noch in die KZs fortkommen
würden“. Mehrfach erwirkte er die Deportation von Sinti und
Roma, in dem er dem Polizeipräsidium Verstöße gegen die
Lagerordnung oder sonstige Auflagen meldete.
Die anfänglichen Zwangssterilisationen, Verfolgung und Verhaftung
von Einzelpersonen mündete ab 1939 in die ersten Transporte von Roma
und Sinti in größeren Gruppen nach Polen. Im Dezember 1942
gab Heinrich Himmler den Befehl zur Deportation der Sinti und Roma nach
Auschwitz. Aufgrund ein paar weniger sogenannter „Vergünstigungen“
wurde das „Zigeunerlager“ Auschwitz-Birkenau als Modell vorgestellt.
Die Essensversorgung war miserabel, die kraftlosen Körper konnten
den zahlreichen Krankheiten im Lager nichts entgegensetzen, es starben
über 13.000 Menschen aufgrund dieser Lebensbedingungen. Eine Sterberate,
die weit über dem Durchschnitt von Auschwitz lag.
Im Sommer 1944 lebten wegen den unmenschlichen Bedingungen und der Überstellung
von einigen Menschen in andere Lager noch maximal 6500 Sinti und Roma
in Auschwitz-Birkenau (1943 waren es zeitweise 14.000). Von diesen wurden
die arbeitsfähigen Roma und Sinti und eineiige Zwillinge für
Mengeles Versuche ins Hauptlager überstellt. Der Arzt Mengele war
einer der Mediziner, die grausame, angeblich wissenschaftliche Versuche
an Menschen unternahmen. Für sie waren die betroffenen Menschen nur
eine Ware und Versuchsobjekte. Die Erwachsenen und Kinder, die die unmenschlichen
Versuche überlebten, wurden umgebracht. Die verbliebenen 2.897 Menschen
des „Zigeunerlagers“ Auschwitz wurden am 2.8.1944 ermordet,
nachdem sie sich im Mai desselben Jahres durch einen Aufstand kurzzeitig
erfolgreich gegen die massenhafte Vergasung zur Wehr setzten. Am 10.10.1944
sind weitere 800 aus dem KZ-Buchenwald zurückgeschickte Sinti und
Roma-Kinder ermordet worden. Danach löste die Lagerleitung das „Zigeunerlager“
Auschwitz-Birkenau auf.
1947 wurde Robert Ritter von Sozialdezernent Prestel als
Stadtarzt, Leiter der Jugendsichtungsstelle für Gemüts- und
Nervenkranke und der Jugendpsychiatrie nach Frankfurt gerufen. Prestel
war in der NS-Zeit verantwortlich für die Zigeunerlager in der Krupp-
und Dieselstraße. Auch Personaldezernent Melzer stand 1947 hinter
der Anstellung von Ritter. Ritter qualifizierte sich bei der Bewerbung
durch die Fragestellung, ob Umwelteinflüsse oder charakterliche Eigenarten
die Begründung von Asozialität seien und empfahl, Zigeuner,
die mehrheitlich kriminell seien, unter Verzicht auf ihren asozialen Nachwuchs
in Lager unterzubringen.
Seine Assistentin Dr. Eva Justin folgte auf Wunsch von Ritter als Jugend-
und Kriminalpsychologin und profilierte sich durch Untersuchungen, die
zum Gegenstand hatten, ob man vom Aussehen eines Menschen auf dessen kriminelles
Wesen schließen kann.
Verfahren in 50er Jahren auf Initiative von Roma und Sinti gegen Justin
blieben erfolglos. Erst Anfang der 60er Jahre, aufgrund Veröffentlichungen
von Quick, Spiegel und Stern, ergaben sich Konsequenzen für Justin.
Justins Tätigkeit wird verlegt auf den Bonameser Standplatz, wo auch
Roma und Sinti leben. Sie erforscht dort kurzzeitig die soziale Situation
der Bewohner und arbeitet später im Universitätsklinikum Ffm..
Für ihre Verbrechen an den Roma wird sie ebenso wenig zur Verantwortung
gezogen wie der in den 50er Jahren verstorbene Ritter.
Entschädigung
In der Frage der Entschädigung von Sinti und Roma
kamen die einzelnen Entschädigungsbehörden unterschiedlich schnell
zu der Auffassung, dass die Betroffenen nicht wie Juden aus rassischen
Gründen verfolgt, sondern wegen „Asozialität“ oder
„Kriminalität“ verhaftet und in Lager verbracht wurden.
Ende der vierziger Jahre empfahlen einige Entschädigungsbehörden
bei Anträgen von Roma und Sinti besondere Vorsicht walten zu lassen
und Informationen bei den zuständigen Polizeistellen einzuholen.
Besonders rege war der Austausch mit der Nachrichtensammel- und Auskunftsstelle
über Landfahrer in München, die anhand der Akten aus der NS-Zeit
Empfehlungen zu den Entschädigungsanträgen abgaben. So wurden
Anträge oft wegen vermeintlicher Asozialität und somit eigenem
Verschulden negativ beschieden.
Nur wer nach dem Auschwitz-Erlass vom Dezember 1942 deportiert wurde,
konnte eine Verfolgung aus rassischen Gründen geltend machen. Diese
Praxis der Behörden dokumentiert die Kontinuität der NS-Politik,
die Sinti und Roma diskriminierte, kriminalisierte, verfolgte und ihnen
ein menschenwürdiges Leben unmöglich machte; eine Politik, die
schließlich in ihrem eigentlichen Ziel, Sinti und Roma zu vernichten,
endete. Die Nachkriegs-Beamten führten die Rassenideologie der Nazis
fort, in der „Zigeuner“ von vornherein als asozial und kriminell
betrachtet wurden, d. h. die ethnische Zugehörigkeit allein ausreichte,
um Sinti und Roma auch ohne Auschwitz-Erlass, sondern mit dem Grund der
„vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ oder als „Arbeitsscheue“
zu inhaftieren. Die verantwortlichen Stellen reproduzierten mit der Ablehnung
der Anträge genau die Ansichten, die eine Verfolgung aus rassischen
Gründen zur Folge hatte.
In einer Begründung der Entschädigungsbehörde Wiesbaden
aus dem Jahre 1956 heißt es beispielsweise: „Darüber
hinaus konnte eine verfolgungsbedingte Freiheitsentziehung jedoch nicht
festgestellt werden. Lt. Auskunft der Polizeibehörde Hamburg vom
15.10.1956 sowie lt. Auskunft der ITS Arolsen vom 26.10.1956 wurde die
Antragstellerin mit ihren Eltern und Geschwistern am 20.5.1940 im Rahmen
der allgemeinen Umsiedlung von Zigeunern in das ehemalige Generalgouvernement
deportiert. Bei dieser Umsiedlungsaktion aber handelte es sich um eine
Aktion, die ausschließlich auf militärischen und sicherheitspolizeilichen
Maßnahmen beruhte. Erst mit dem sog. Auschwitzerlaß Himmlers
vom 16.12.1942 bzw. 29.1.1943 trat eine grundlegende Wendung in der Einstellung
der nationalsozialistischen Gewalthaber gegenüber der Zigeunerfrage
ein. Der Bundesgerichtshof hat deshalb ausgesprochen, daß im Generalgouvernement
festgehaltene Zigeuner erst in der auf den 1.3.1943 folgenden Zeit –
dies ist der Zeitpunkt, der für die Durchführung des Erlasses
maßgebend war – aus rassischen Gründen ... inhaftiert
blieben ...“.
Zu behaupten, dass eine „grundlegende Wendung in der Einstellung“
gegenüber Sinti und Roma erst 1943 stattfand, ist eine Verhöhnung
der Betroffenen und ihres Schicksals und schlichtweg falsch. Es bedurfte
keiner Wendung, weil die Einstellung von Anfang an klar war, was die Zwangssterilisationen
und die rassehygienischen Untersuchungen nur allzu deutlich zeigten. Die
bundesdeutsche Justiz bestätigte die Entschädigungspraxis der
zuständigen Behörden. In einem anderen Urteil, das erklärte,
dass erst ab 1943 eine rassische Verfolgung der Grund für eine Deportation
sein könne, begründete der Bundesgerichtshof 1956 seine Auffassung
mit der Aussage: „Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders
zu Diebstählen und zu Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach
die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie
primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“
Erst 1963 revidierte der Bundesgerichtshof sein Urteil von 1956 und legte
das Jahr 1938 als Beginn der rassischen Verfolgung von Sinti und Roma
fest. Von der Revision konnte ein Teil der Entschädigungsberechtigten
keinen Gebrauch mehr machen, sie waren bereits verstorben. Nachdem in
den Jahren 1979 und 1980 die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma
in der Öffentlichkeit Aufsehen erregte, anerkannte die Bundesregierung
unter Helmut Schmidt den Völkermord an Sinti und Roma aus rassischen
Gründen und ein Härtefonds wurde eingerichtet. Viele Roma und
Sinti empfanden den Umgang der deutschen Behörden mit ihrem Schicksal
als zweite Verfolgung.
Diese zweite Verfolgung setzt sich nach der Gründung der Bundesstiftung
zur Entschädigung für ehemalige NS-Zwangsarbeiter fort. Gegründet
wurde diese Stiftung nicht aus der Einsicht Deutschlands, Unrecht und
Verfolgung anzuerkennen, sondern aufgrund des Drucks durch die in den
USA anhängigen Sammelklagen und der dortigen Öffentlichkeit.
Deutsche Firmen, die während der Nazizeit von Sklavenarbeiter profitierten
und nach wie vor hohe Gewinne realisieren und die Bundesregierung verhandelten
nicht aus wirklicher Einsicht in das begangene Unrecht, sondern um eine
kostengünstige und wenig rufschädigende Abwicklung zu realisieren.
Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma schreibt in seiner Mitteilung
zum Jahreswechsel 2004/2005: „Nachdem die Mitarbeiter des Zentralrats
alle auffindbaren Beweisunterlagen für die ehemaligen Sklavenarbeiter
der Sinti und Roma, die im KZ waren, zur IOM in Genf gebracht hatten,
erhielten die Anspruchsberechtigten die erste Rate (50 oder 75% von 15
000 DM, bzw. 7670 Euro) und die 1450 US-Dollar aus dem „Schweizer
Bankenvergleich“. Das klappte, weil wir Ende 2001 mit 250 Sinti
und Roma beim Bundesfinanzministerium in Berlin demonstrierten. Die Stiftung
und die IOM hielten aber ihre mehrfachen Zusagen, die zweite Rate ab Herbst
2004 auszubezahlen, nicht ein. Dagegen protestierte der Zentralrat in
Berlin und Genf. Die IOM sagte jetzt zu, die zweite Rate ab März
2005 auszubezahlen. Wir protestierten auch dagegen, dass die Erben der
inzwischen Verstorbenen nichts mehr oder nur einen minimalen Betrag erhalten
sollen. Dazu haben wir im Januar mit dem Stiftungsvorstand in Berlin ein
Gespräch. Der Kürzung für die Erben und der Verzögerung
der zweiten Rate stimmte das zuständige Stiftungsgremium zu, in das
der Zentralrat seit dem Jahre 2000 nicht aufgenommen wurde, um solche
Beschlüsse zu verhindern.“
Diese Vorgänge, die Verzögerung der Auszahlungen, die Beauftragung
einer Institution (IOM, Internationale Organisation für Migration)
, die mit einer schnellen und angemessenen Bearbeitung der Anträge
völlig überfordert war, durch die Bundesstiftung und das zynische
Spielen mit der Zeit und dem Alter der Betroffenen, zeigt, dass die Ausgrenzung
der Sinti und Roma 64 Jahre nach der Befreiung des Lagers Auschwitz, nach
wie vor anhält.
Förderverein Roma e. V., Stoltzestr. 17, 60311 Ffm., 069/440123,
www.foerdervereinroma.de
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