Ausgang
Verfolgung, Deportation und Vernichtung der Roma und Sinti in Auschwitz

 

Bereits ab 1933 waren Sinti und Roma im Deutschen Reich einer verstärkten Diskriminierung und Schikanierung ausgesetzt, die sich in ihrem Wesen aber nicht sonderlich von der „Zigeunerpolitik“ der Weimarer Republik unterschied. Ab dem Jahre 1936 änderte sich dies. Die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ wurde gegründet, um dem Reichskriminalpolizeiamt eine effektive Kontrolle der Roma und Sinti in den Gebieten des Altreiches zu garantieren.
Ebenfalls 1936 wurde der Psychiater Robert Ritter Leiter der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“. Seine Aufgabe war es, die Frage der „Asozialen“ zu klären, zu denen auch die „Zigeuner“ gerechnet wurden. Die Zielsetzung bestand darin, diese auf lange Sicht durch Sterilisation zu vernichten, analog dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Ritters Institut untersuchte die Sinti und Roma im Altreich nach „rassehygienischen“ Kriterien bis ins Jahr 1941. Die erstellten Gutachten dienten den Polizeibehörden dann zur Verfolgung der als asozial und kriminell eingestuften „Zigeunermischlinge“. In der wahnsinnigen Ideologie der Nazis galten die wenigsten als „reinrassige Zigeuner arischen Ursprungs“, von denen für das deutsche Volk keine Gefahr ausgehe. Diese absurde und menschenverachtende Unterscheidung hatte dann aber spätestens innerhalb der Stacheldrahtzäune der Konzentrations- und Vernichtungslager ihre Bedeutung verloren. Ab 1936 wurde in verschiedenen Städten begonnen, Roma und Sinti in bewachten Lagern zu sammeln, von denen sie später zu Zwangsarbeiten herangezogen werden konnten.
Hierbei spielte die Stadt Frankfurt eine wichtige Rolle. Während die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Friedrich Krebs (langjähriges NSDAP-Mitglied) die in der Weimarer Republik praktizierte Politik der Abschiebung aus der eigenen Stadt fortführen wollte, hatte das Polizeipräsidium unter dem Polizeipräsidenten Adolf Heinrich Beckerle (ebenfalls langjähriges NSDAP-Mitglied) Interesse daran, zwecks effektiverer Kontrolle Roma und Sinti in Lagern zu konzentrieren. Beiden Institutionen war es jedoch gemeinsam, dass sie reichseinheitliche rechtliche Bestimmungen wünschten, die eine Verfolgung der Sinti und Roma ermöglichen sollten. Hierzu sandten Präsidium und Stadtverwaltung im Jahre 1935 Anfragen an das Innenministerium in Berlin und stießen auf offene Ohren. Es wurde dort bereits an einer rechtlichen Untermauerung der Verfolgung von Roma und Sinti gearbeitet.
Anfang 1936 inszenierte das Polizeipräsidium Ffm. eine Hetzkampagne gegen Roma und Sinti mit dem Ziel, eine pogromähnliche Stimmung zu schaffen und damit eine Grundlage für die Verschärfung der Bestimmungen gegen Roma und Sinti herzustellen. Die Kampagne fand im ganzen Deutschen Reich Widerhall. Eigentlicher Tatvorwurf war ein geringfügiger Verstoß zweier Roma gegen das zu dieser Zeit erst seit einem Jahr gültigen „Gesetz über die Devisenbewirtschaftung“. Durch Razzien und bewusste Falschmeldungen der Frankfurter Polizei und nationalsozialistischen Presse wurde diese Geringfügigkeit zu einem „Devisenschieberskandal“, an dem viele Roma und Sinti beteiligt seien.
Im August 1937 wurde in Frankfurt das Lager Dieselstr. errichtet und 1942 in die Kruppstr. verlegt. Am 18. August 1937 wies das Fürsorgeamt unter Mitwirkung der Polizei 55 Roma und Sinti in die Dieselstr. ein. Dass es sich hierbei um eine Zwangsaktion handelte, wurde dadurch deutlich, dass das Fürsorgeamt bemerkte, dass die Familien dort durch die Besetzung des Lagers mittels eines Polizeiposten „einer ständigen Überwachung“ unterliegen würden.
Die Stadt Frankfurt am Main begann anschließend, nicht nur in Wohnwagen, sondern auch in Wohnungen lebende Personen in das Lager zwangsweise zu internieren. Um die Jahreswende 1937/38 wurden Familien, die in stadteigenen Wohnungen lebten, die Mietverträge gekündigt und in das Lager Dieselstraße eingewiesen. Bei Roma und Sinti, die in privaten Wohnungen lebten, war dies schwieriger. Man bat die Polizei daher um Mithilfe, die ihre Unterstützung damit kundtat, dass sie eine Liste dieser Familien anforderte.
Die Situation im Lager war erbärmlich. Das einzige Gebäude, das für die Internierten errichtet wurde, war die Toilettenanlage, während dem Lageraufseher Himmelheber ein Haus auf dem Gelände zur Verfügung stand. Was die Unterbringung der internierten Menschen anging, so war man der Meinung, dass die einzige „zigeunermäßige“ Art des Wohnens, die in einem Wohnwagen sei. Viele der Familien besaßen jedoch gar keine Wohnwagen, da sie ja zuvor in Wohnungen lebten. Für diese Personen kaufte die Stadt Möbelwagen und baute sie in Wohnwagen um. Teilweise lebten bis zu drei Familien in einem solchen Möbelwagen, der 6 m lang und 2 m breit war und weder mit Wasser, Licht oder Toilette ausgestattet war. Diejenigen Familien, die keinen eigenen Wohnwagen hatten, mussten für die städtischen Wohnwagen Miete bezahlen; 1941/42 waren das monatlich 10-20 Reichsmark.
Die Anzahl der internierten Menschen im Lager Dieselstraße stieg kontinuierlich, obwohl die Polizei immer wieder Menschen in KZs einwies. 1941 waren es 160 Menschen. Für das Lager in der Kruppstr. existieren keine Zahlen mehr, man kann jedoch davon ausgehen, dass die Belegung weiterhin leicht anstieg. Ein Sinto berichtete von einer Gesamtzahl von 180 Menschen Anfang 1943. Der Lebensalltag der Menschen im Lager war durch restriktive Bestimmungen, einem brutalen Lageraufseher und von Zwangsarbeit in Frankfurter Fabriken bestimmt. Das Lager durfte nur zur Berufsausübung oder zum Schulbesuch verlassen werden, ansonsten lediglich zum Kauf von Lebensmitteln und ähnlichem. Wer im Winterhalbjahr bis 20.00 und im Sommer bis 21.00 nicht zurück war, musste mit Sanktionen rechnen, wie zum Beispiel einer Ausgangssperre mit einer Dauer von bis zu vier Wochen. Der Lageraufseher schikanierte die Menschen verbal, misshandelte sie physisch und drohte ihnen kontinuierlich, dass „sie auch noch in die KZs fortkommen würden“. Mehrfach erwirkte er die Deportation von Sinti und Roma, in dem er dem Polizeipräsidium Verstöße gegen die Lagerordnung oder sonstige Auflagen meldete.
Die anfänglichen Zwangssterilisationen, Verfolgung und Verhaftung von Einzelpersonen mündete ab 1939 in die ersten Transporte von Roma und Sinti in größeren Gruppen nach Polen. Im Dezember 1942 gab Heinrich Himmler den Befehl zur Deportation der Sinti und Roma nach Auschwitz. Aufgrund ein paar weniger sogenannter „Vergünstigungen“ wurde das „Zigeunerlager“ Auschwitz-Birkenau als Modell vorgestellt. Die Essensversorgung war miserabel, die kraftlosen Körper konnten den zahlreichen Krankheiten im Lager nichts entgegensetzen, es starben über 13.000 Menschen aufgrund dieser Lebensbedingungen. Eine Sterberate, die weit über dem Durchschnitt von Auschwitz lag.
Im Sommer 1944 lebten wegen den unmenschlichen Bedingungen und der Überstellung von einigen Menschen in andere Lager noch maximal 6500 Sinti und Roma in Auschwitz-Birkenau (1943 waren es zeitweise 14.000). Von diesen wurden die arbeitsfähigen Roma und Sinti und eineiige Zwillinge für Mengeles Versuche ins Hauptlager überstellt. Der Arzt Mengele war einer der Mediziner, die grausame, angeblich wissenschaftliche Versuche an Menschen unternahmen. Für sie waren die betroffenen Menschen nur eine Ware und Versuchsobjekte. Die Erwachsenen und Kinder, die die unmenschlichen Versuche überlebten, wurden umgebracht. Die verbliebenen 2.897 Menschen des „Zigeunerlagers“ Auschwitz wurden am 2.8.1944 ermordet, nachdem sie sich im Mai desselben Jahres durch einen Aufstand kurzzeitig erfolgreich gegen die massenhafte Vergasung zur Wehr setzten. Am 10.10.1944 sind weitere 800 aus dem KZ-Buchenwald zurückgeschickte Sinti und Roma-Kinder ermordet worden. Danach löste die Lagerleitung das „Zigeunerlager“ Auschwitz-Birkenau auf.

1947 wurde Robert Ritter von Sozialdezernent Prestel als Stadtarzt, Leiter der Jugendsichtungsstelle für Gemüts- und Nervenkranke und der Jugendpsychiatrie nach Frankfurt gerufen. Prestel war in der NS-Zeit verantwortlich für die Zigeunerlager in der Krupp- und Dieselstraße. Auch Personaldezernent Melzer stand 1947 hinter der Anstellung von Ritter. Ritter qualifizierte sich bei der Bewerbung durch die Fragestellung, ob Umwelteinflüsse oder charakterliche Eigenarten die Begründung von Asozialität seien und empfahl, Zigeuner, die mehrheitlich kriminell seien, unter Verzicht auf ihren asozialen Nachwuchs in Lager unterzubringen.
Seine Assistentin Dr. Eva Justin folgte auf Wunsch von Ritter als Jugend- und Kriminalpsychologin und profilierte sich durch Untersuchungen, die zum Gegenstand hatten, ob man vom Aussehen eines Menschen auf dessen kriminelles Wesen schließen kann.
Verfahren in 50er Jahren auf Initiative von Roma und Sinti gegen Justin blieben erfolglos. Erst Anfang der 60er Jahre, aufgrund Veröffentlichungen von Quick, Spiegel und Stern, ergaben sich Konsequenzen für Justin. Justins Tätigkeit wird verlegt auf den Bonameser Standplatz, wo auch Roma und Sinti leben. Sie erforscht dort kurzzeitig die soziale Situation der Bewohner und arbeitet später im Universitätsklinikum Ffm.. Für ihre Verbrechen an den Roma wird sie ebenso wenig zur Verantwortung gezogen wie der in den 50er Jahren verstorbene Ritter.

Entschädigung

In der Frage der Entschädigung von Sinti und Roma kamen die einzelnen Entschädigungsbehörden unterschiedlich schnell zu der Auffassung, dass die Betroffenen nicht wie Juden aus rassischen Gründen verfolgt, sondern wegen „Asozialität“ oder „Kriminalität“ verhaftet und in Lager verbracht wurden. Ende der vierziger Jahre empfahlen einige Entschädigungsbehörden bei Anträgen von Roma und Sinti besondere Vorsicht walten zu lassen und Informationen bei den zuständigen Polizeistellen einzuholen. Besonders rege war der Austausch mit der Nachrichtensammel- und Auskunftsstelle über Landfahrer in München, die anhand der Akten aus der NS-Zeit Empfehlungen zu den Entschädigungsanträgen abgaben. So wurden Anträge oft wegen vermeintlicher Asozialität und somit eigenem Verschulden negativ beschieden.
Nur wer nach dem Auschwitz-Erlass vom Dezember 1942 deportiert wurde, konnte eine Verfolgung aus rassischen Gründen geltend machen. Diese Praxis der Behörden dokumentiert die Kontinuität der NS-Politik, die Sinti und Roma diskriminierte, kriminalisierte, verfolgte und ihnen ein menschenwürdiges Leben unmöglich machte; eine Politik, die schließlich in ihrem eigentlichen Ziel, Sinti und Roma zu vernichten, endete. Die Nachkriegs-Beamten führten die Rassenideologie der Nazis fort, in der „Zigeuner“ von vornherein als asozial und kriminell betrachtet wurden, d. h. die ethnische Zugehörigkeit allein ausreichte, um Sinti und Roma auch ohne Auschwitz-Erlass, sondern mit dem Grund der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ oder als „Arbeitsscheue“ zu inhaftieren. Die verantwortlichen Stellen reproduzierten mit der Ablehnung der Anträge genau die Ansichten, die eine Verfolgung aus rassischen Gründen zur Folge hatte.
In einer Begründung der Entschädigungsbehörde Wiesbaden aus dem Jahre 1956 heißt es beispielsweise: „Darüber hinaus konnte eine verfolgungsbedingte Freiheitsentziehung jedoch nicht festgestellt werden. Lt. Auskunft der Polizeibehörde Hamburg vom 15.10.1956 sowie lt. Auskunft der ITS Arolsen vom 26.10.1956 wurde die Antragstellerin mit ihren Eltern und Geschwistern am 20.5.1940 im Rahmen der allgemeinen Umsiedlung von Zigeunern in das ehemalige Generalgouvernement deportiert. Bei dieser Umsiedlungsaktion aber handelte es sich um eine Aktion, die ausschließlich auf militärischen und sicherheitspolizeilichen Maßnahmen beruhte. Erst mit dem sog. Auschwitzerlaß Himmlers vom 16.12.1942 bzw. 29.1.1943 trat eine grundlegende Wendung in der Einstellung der nationalsozialistischen Gewalthaber gegenüber der Zigeunerfrage ein. Der Bundesgerichtshof hat deshalb ausgesprochen, daß im Generalgouvernement festgehaltene Zigeuner erst in der auf den 1.3.1943 folgenden Zeit – dies ist der Zeitpunkt, der für die Durchführung des Erlasses maßgebend war – aus rassischen Gründen ... inhaftiert blieben ...“.
Zu behaupten, dass eine „grundlegende Wendung in der Einstellung“ gegenüber Sinti und Roma erst 1943 stattfand, ist eine Verhöhnung der Betroffenen und ihres Schicksals und schlichtweg falsch. Es bedurfte keiner Wendung, weil die Einstellung von Anfang an klar war, was die Zwangssterilisationen und die rassehygienischen Untersuchungen nur allzu deutlich zeigten. Die bundesdeutsche Justiz bestätigte die Entschädigungspraxis der zuständigen Behörden. In einem anderen Urteil, das erklärte, dass erst ab 1943 eine rassische Verfolgung der Grund für eine Deportation sein könne, begründete der Bundesgerichtshof 1956 seine Auffassung mit der Aussage: „Die Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und zu Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“ Erst 1963 revidierte der Bundesgerichtshof sein Urteil von 1956 und legte das Jahr 1938 als Beginn der rassischen Verfolgung von Sinti und Roma fest. Von der Revision konnte ein Teil der Entschädigungsberechtigten keinen Gebrauch mehr machen, sie waren bereits verstorben. Nachdem in den Jahren 1979 und 1980 die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in der Öffentlichkeit Aufsehen erregte, anerkannte die Bundesregierung unter Helmut Schmidt den Völkermord an Sinti und Roma aus rassischen Gründen und ein Härtefonds wurde eingerichtet. Viele Roma und Sinti empfanden den Umgang der deutschen Behörden mit ihrem Schicksal als zweite Verfolgung.
Diese zweite Verfolgung setzt sich nach der Gründung der Bundesstiftung zur Entschädigung für ehemalige NS-Zwangsarbeiter fort. Gegründet wurde diese Stiftung nicht aus der Einsicht Deutschlands, Unrecht und Verfolgung anzuerkennen, sondern aufgrund des Drucks durch die in den USA anhängigen Sammelklagen und der dortigen Öffentlichkeit. Deutsche Firmen, die während der Nazizeit von Sklavenarbeiter profitierten und nach wie vor hohe Gewinne realisieren und die Bundesregierung verhandelten nicht aus wirklicher Einsicht in das begangene Unrecht, sondern um eine kostengünstige und wenig rufschädigende Abwicklung zu realisieren.
Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma schreibt in seiner Mitteilung zum Jahreswechsel 2004/2005: „Nachdem die Mitarbeiter des Zentralrats alle auffindbaren Beweisunterlagen für die ehemaligen Sklavenarbeiter der Sinti und Roma, die im KZ waren, zur IOM in Genf gebracht hatten, erhielten die Anspruchsberechtigten die erste Rate (50 oder 75% von 15 000 DM, bzw. 7670 Euro) und die 1450 US-Dollar aus dem „Schweizer Bankenvergleich“. Das klappte, weil wir Ende 2001 mit 250 Sinti und Roma beim Bundesfinanzministerium in Berlin demonstrierten. Die Stiftung und die IOM hielten aber ihre mehrfachen Zusagen, die zweite Rate ab Herbst 2004 auszubezahlen, nicht ein. Dagegen protestierte der Zentralrat in Berlin und Genf. Die IOM sagte jetzt zu, die zweite Rate ab März 2005 auszubezahlen. Wir protestierten auch dagegen, dass die Erben der inzwischen Verstorbenen nichts mehr oder nur einen minimalen Betrag erhalten sollen. Dazu haben wir im Januar mit dem Stiftungsvorstand in Berlin ein Gespräch. Der Kürzung für die Erben und der Verzögerung der zweiten Rate stimmte das zuständige Stiftungsgremium zu, in das der Zentralrat seit dem Jahre 2000 nicht aufgenommen wurde, um solche Beschlüsse zu verhindern.“
Diese Vorgänge, die Verzögerung der Auszahlungen, die Beauftragung einer Institution (IOM, Internationale Organisation für Migration) , die mit einer schnellen und angemessenen Bearbeitung der Anträge völlig überfordert war, durch die Bundesstiftung und das zynische Spielen mit der Zeit und dem Alter der Betroffenen, zeigt, dass die Ausgrenzung der Sinti und Roma 64 Jahre nach der Befreiung des Lagers Auschwitz, nach wie vor anhält.
Förderverein Roma e. V., Stoltzestr. 17, 60311 Ffm., 069/440123, www.foerdervereinroma.de