Tagebuch Die Röchlings und die Völklinger Hütte
Tag 2 - 21. September 2014
Auf dem Bild sehen wir u.a. den lächelnden
Hermann Röchling als Angeklagten beim Kriegsverbrecher-Prozess in Rastatt.
Eine mögliche Bildinterpretation ist, dass er bereits vor der Urteilsverkündung
weiß,
dass er für seine Verbrechen, die jenen im ersten Kriegsverbrecher-Prozess
in Rastatt 1946 verhandelten Taten in nichts nachstehen,
nicht hingerichtet wird. Er wird am 25. Januar 1949 wegen Verbrechen gegen
die Menschlichkeit von einem französischen Militärgericht in Rastatt
zu zehn Jahren Haft verurteilt, die er teilweise in sogenannter Ehrenhaft
im Diakonissenheim in Freiburg bis zu seiner Entlassung verbrachte. Er wurde
bereits am 18. August 1951 vorzeitig aus der
Haft entlassen mit der Auflage, das Saarland nie mehr zu betreten.
Im Mai und Juni 1946 sowie im Juli 1947 fanden
vor dem französischen Militärgericht in Rastatt zwei Prozesse gegen
ehemalige Angestellte des Saarbrücker Gestapo-Lagers Neue Bremm statt.
Mit dem am 15. Mai 1946 in Rastatt eröffneten ersten Neue-Bremm-Verfahren
begannen die Kriegsverbrecherprozesse vor dem Tribunal. Ein zweites Verfahren
wurde ein Jahr später eingeleitet, da inzwischen weitere, von Überlebenden
schwer beschuldigte Aufseher und Angestellte des
Lagers ausfindig gemacht werden konnten. Den insgesamt 47
Angeklagten wurde zur Last gelegt: Mord, Totschlag, grobe Misshandlung, Körperverletzung,
Diebstahl und Unterschlagung. Mehr
als 70 ehemalige Gefangene sagten über das Saarbrücker Lager und
seine Aufseher aus. Keiner der Angeklagten bereute sein Handeln im Gestapo-Lager
Neue Bremm. Folgende Urteile fällte das Gericht im Verlauf der beiden
Prozesse: 15 Männer wurden zum Tode verurteilt,
19 Männer und 6 Frauen erhielten Strafen zwischen 15 Jahren Haft mit
Zwangsarbeit und drei Jahren Gefängnis. Die Todesurteile gegen die 14
Hauptbeschuldigten des ersten Verfahrens wurden am 30. Juli 1946 vollstreckt.
Das im zweiten Verfahren gefällte Todesurteil wurde am 11. Dezember 1947
vollstreckt.