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Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte”

Tag 2 - 21. September 2014

Auf dem Bild sehen wir u.a. den lächelnden Hermann Röchling als Angeklagten beim Kriegsverbrecher-Prozess in Rastatt. Eine mögliche Bildinterpretation ist, dass er bereits vor der Urteilsverkündung weiß,
dass er für seine Verbrechen, die jenen im ersten Kriegsverbrecher-Prozess in Rastatt 1946 verhandelten Taten in nichts nachstehen,
nicht hingerichtet wird. Er wird am 25. Januar 1949 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit von einem französischen Militärgericht in Rastatt zu zehn Jahren Haft verurteilt, die er teilweise in sogenannter Ehrenhaft im Diakonissenheim in Freiburg bis zu seiner Entlassung verbrachte. Er wurde bereits am 18. August 1951 vorzeitig aus der
Haft entlassen mit der Auflage, das Saarland nie mehr zu betreten.

Im Mai und Juni 1946 sowie im Juli 1947 fanden vor dem französischen Militärgericht in Rastatt zwei Prozesse gegen ehemalige Angestellte des Saarbrücker Gestapo-Lagers Neue Bremm statt. Mit dem am 15. Mai 1946 in Rastatt eröffneten ersten Neue-Bremm-Verfahren begannen die Kriegsverbrecherprozesse vor dem Tribunal. Ein zweites Verfahren
wurde ein Jahr später eingeleitet, da inzwischen weitere, von Überlebenden schwer beschuldigte Aufseher und Angestellte des
Lagers ausfindig gemacht werden konnten. Den insgesamt 47
Angeklagten wurde zur Last gelegt: Mord, Totschlag, grobe Misshandlung, Körperverletzung, Diebstahl und Unterschlagung. Mehr
als 70 ehemalige Gefangene sagten über das Saarbrücker Lager und
seine Aufseher aus. Keiner der Angeklagten bereute sein Handeln im Gestapo-Lager Neue Bremm. Folgende Urteile fällte das Gericht im Verlauf der beiden Prozesse: 15 Männer wurden zum Tode verurteilt,
19 Männer und 6 Frauen erhielten Strafen zwischen 15 Jahren Haft mit Zwangsarbeit und drei Jahren Gefängnis. Die Todesurteile gegen die 14 Hauptbeschuldigten des ersten Verfahrens wurden am 30. Juli 1946 vollstreckt. Das im zweiten Verfahren gefällte Todesurteil wurde am 11. Dezember 1947 vollstreckt.

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