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Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte”

Tag 12 – 5. Oktober 2014

Das “Tribunal Général”, die Rastatter Prozesse und die Anklage
gegen Hermann Röchling und andere. Das Dokument ist in der Ausstellung „Die Röchlings und die Völklinger Hütte“ einzusehen,
wenn auch unter schwierigen Bedingungen.

Teil I

Die Rastatter Prozesse waren etwa 20 große Strafverfahren mit
zusammen mehr als 2000 Angeklagten, die zwischen 1946 und 1954
in der französischen Besatzungszone auf der Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 gegen Verantwortliche des Deutschen
Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Die französische Militärverwaltung (Gouvernement Militaire français)
richtete am 2. März 1946 in Rastatt ein Tribunal Général ein, das
aufgrund seiner Statuten zugleich als erstinstanzliches Gericht, Berufungsgericht, Kassationshof und Internationaler Gerichtshof für
den gesamten Bereich der französischen Besatzungszone fungierte.
Es hatte diese Funktion bis zum 5. März 1956 inne.

Solange die französische Besatzungszone dem Supreme
Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) unterstand,
wurden die Gerichtshöfe noch mit Offizieren der alliierten Nationen besetzt. Nachdem gemäß Berliner Erklärung vom 5. Juli 1945
Frankreich die Verwaltungshoheit von den britischen und
amerikanischen Alliierten übernommen hatte, war der Gerichtshof ausschließlich mit französischen Richtern besetzt, die von der Militärverwaltung der Besatzungszone ernannt wurden. Die
Verteidigung übernahmen überwiegend deutsche Rechtsanwälte,
unter ihnen Otto Kranzbühler. Die Angeklagten hatten das Recht,
sich auch von französischen Anwälten verteidigen zu lassen, wovon beispielsweise Kranzbühlers Mandant Hermann Röchling Gebrauch machte.

Aus der Anklageschrift gegen die Leiter der Firma Röchling:

„Es hat sich aber herausgestellt, dass die Angriffskriege und diese Verbrechen nur durch die bewusste Mitwirkung bestimmter deutscher Großindustrieller und Finanzleute, die wir unter dem Begriff ‘Führende Männer der Deutschen Wirtschaft’ bezeichnen, möglich geworden sind. Die meisten unter ihnen werden zur Zeit vor amerikanischen Militärgerichten in Nürnberg strafverfolgt. …

Die den Leitern der Fa. Röchling vorgeworfenen Handlungen liegen im allgemeinen Rahmen des ungeheuren aber unheilvollen Werks ‘Führende Männer der deutschen Wirtschaft’ …

Das internationale Militärgericht hat endgültig entschieden, dass das Hauptziel der ‘Nazipartei’ darin bestand befreundete Gebiete an sich
zu reisen, sie zu versklaven, ihre Bevölkerung auszuweisen oder sogar mittels unmenschlicher Verfahren auszurotten.“

(In diesem Tagebuch über die Ausstellung „Die Röchlings und die Völklinger Hütte“ werde ich noch einige Male auf das in der
Ausstellung einsehbare Dokument der Anklageschrift gegen die Leiter
der Firma Röchling eingehen).


Kranzbühlers Mandant Hermann Röchling - http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Kranzb%C3%BChler

 

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