Plädoyer
für einen Untersuchungsausschuss
im saarländischen Landtag
Zum Attentatsversuch auf das Linke Liste/PDS-Büro wurde im Noveber 2020
erneut eingereicht
- Allen Abgeordneten, Ministern und dem Ministerpräsidenten im saarländischen
Landtag. Der Antrag von 2012 war ein ergebnisloser Appell an die gewählten
Volksvertreter-innen in Saarbrücken und an alle Abgeordneten und Minister
im saarländischen Landtag. Der Antrag wurde ebenso bei beim Oberbürgermeister,
der Bürgermeisterin und den Dezernenten der Landeshauptstast gestellt,
jener Stadt in welcher der Terrorangriff stattfinden sollte,
Der Appell von 2012
Initiative Zivilcourage
Bernd Rausch www.takt.de
Initiative Zivilcourage
Plädoyer für einen
Untersuchungsausschuss
im saarländischen Landtag
Zum Attentatsversuch auf
das Linke Liste/PDS-Büro
22 Jahre nach dem Attentatsversuch vom 19.11.1990 wandte sich die Initiative
Zivilcourage an die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer,
an die Minister des saarländischen Landtags, an die Oberbürgermeisterin,
Bürgermeister und Bezirksbürgermeister, die Stadtverordneten und
Dezernenten in der Landeshauptstadt Saarbrücken.
An die Abgeordneten, die Ministerpräsidentin
und die Minister des saarländischen Landtags, an die Oberbürgermeisterin,
Bürgermeister und Bezirksbürgermeister, die Stadtverordneten und
Dezernenten in der Landeshauptstadt Saarbrücken.Wir wenden uns mit diesem
offenen Brief an Sie, die politisch Verantwortlichen in Stadt und Land, da
wir von Ihnen das erhoffen, was sie in Ihren Reden gerne von anderen erwarten:
Zivilcourage.Gehör finden müssen die potenziellen Opfer, 22 Jahre
nach ihrer vorgesehenen Ermordung. Sie müssen die Gewissheit bekommen,
dass die sie umgebende Gesellschaft von dem gegen sie geplanten terroristischen
Verbrechen weiß und dass dieses Verbrechen im
allgemeinen Bewusstsein als Kapitalverbrechen anerkannt ist.
Die potenziellen Opfer müssen eine Rechtssicherheit
bekommen. Es muss endlich ein Versuch unternommen werden das Verbrechen aufzuklären
und in Folge die Täter zu ermitteln und diese für ihre
Taten zur Rechenschaft zu ziehen.Vor knapp einem Jahr konstituierte sich der
Untersuchungsausschuss Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU-Untersuchungsausschuss)
des Deutschen Bundestages. Auch in den Landtagen Thüringens, Sachsens
und Bayerns gibt es NSU-Untersuchungsausschüsse. Ziel ist es, das Versagen
bzw. die Verwicklung staatlicher Stellen in die Mordserie der Naziterrorgruppe
NSU aufzuklären. Es gibt Bestrebungen auch in anderen Bundesländern
solche
Untersuchungsausschüsse einzurichten.
Während die saarländischen Ermittlungsbehörden nun auch die
Brandanschläge auf Wohn- und Geschäftshäuser von Menschen mit
Migrationshintergrund in Völklingen und den Anschlag auf die
Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken 1999 aus neuem Blickwinkel betrachten,
liegt über dem versuchten Anschlag vom 19.11.1990 auf das Wahlkampfbüro
der Linke Liste/PDS, bei dem bis zu 35 Personen ermordet werden sollten, weiter
der Mantel des Schweigens.Noch gibt es die Möglichkeit Licht ins Dunkel
zu bringen, v.a. weil noch einige der Mandatsträger der damaligen saarländischen
Landesregierung Mitglieder des Landtags sind. Am 19.11.1990 wurde in der Saarbrücker
Innenstadt eine 6-Kilo-Splitterbombe entdeckt, die das Leben von 35 Personen
auslöschen sollte. Nach der Entdeckung der Bombe wurde weder ernsthaft
nach den Tätern und Verantwortlichen für die Tat gefahndet, noch
wurde den potenziellen Opfern Rechtssicherheit gewährt.
Das im letzten Moment verhinderte Massaker wird seitdem totgeschwiegen. Aber
der Reihe nach
Während des Bundestagswahlkampfs 1990 deponierten Attentäter unter
der Eingangstreppe zum Wahlkampfbüro der PDS in der Saarbrücker
Beethovenstraße eine Bombe. Zum Zeitpunkt der Detonation hätten
sich ca. 35 Personen im Wahlkampfbüro aufgehalten.
Der Generalbundesanwalt, der sich eigentlich
für zuständig erklärte, lehnte dennoch die Ermittlung 7 Tage
nach dem versuchten Anschlag mit der Begründung ab: Zwar liegt
eine versuchte Katalogtat
138 nach 129a Abs. StGB vor, es sind aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben,
daß die Tat von mehr als zwei Personen und damit von einer Vereinigung
begangen wurde, die sich die Begehung von Straftaten
nach 129a Abs. 1 StGB zum Ziel gesetzt hat.
Aus den Unterlagen
der Ermittlungsbehörden geht hervor, dass zu keinem Zeitpunkt ernsthaft
ermittelt wurde. Nicht einmal alle Personen, die in jenen Tagen das Wahlkampfbüro
frequentierten, wurden polizeilich vernommen. Stattdessen ließ der einschlägig
bekannte und ermittelnde Kommissar Risch über dpa verlauten, dass gegen
die potenziellen Opfer als Täter ermittelt werde. Die Ermittlungsbehörden
haben weder gegen eine, noch gegen zwei oder drei Personen ermittelt. Da es
nicht den geringsten Hinweis gab, dass weniger als
drei Personen das Verbrechen ausgeheckt und begangen haben, bleibt festzuhalten,
dass der Generalbundesanwalt seinem Auftrag, bei einem Kapitalverbrechen zu
ermitteln, nicht nachgekommen ist. Er hat sich verweigert und statt dessen
orakelt: Zwar liegt eine versuchte Katalogtat nach 129a Abs. StGB vor,
es sind aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben, daß die Tat von mehr als
zwei Personen und damit von einer Vereinigung begangen wurde, die sich die
Begehung von Straftaten nach 129a Abs. 1 StGB zum Ziel gesetzt hat
Diese Aussage des Generalbundesanwalts erinnert fatal an eine
Stellungnahme von Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm, der kürzlich
die Ergebnisse der einjährigen Ermittlungen zu den Völklinger Brandanschlägen
bekannt gab. Bei 8 der 12 Brandstiftungen scheide ein rechtes Tatmotiv aus.
Doch für keinen der Brandanschläge wurden bisher Täter angeklagt.
Also wer war es dann? Die Mainzelmännchen?
Die Betroffenen der Linke Liste/PDS hatten damals, wenige Tage nach dem versuchten
Bombenanschlag, dreierlei versucht. Zum einen sollte ihr Anwalt beim Landeskriminalamt
(LKA) intervenieren, dass endlich mit den Ermittlungen begonnen werde. Vergebens.
Daraufhin gingen sie selbst zum LKA und brachten ihr Anliegen vor. Sie baten
den diensthabenden Beamten beim LKA darum, ihr Anliegen dem Leiter des LKA
vorbringen zu dürfen. Sie wollten, dass endlich die Ermittlungen aufgenommen
werden und sie wollten die Suche nach den Tätern unterstützen. Stattdessen
komplimentierte man sie zur Tür hinaus. Nach diesem Rauswurf riefen sie
im Innenministerium an und baten dort um rechtlichen Beistand. Der persönliche
Referent von Minister Friedel Läpple sagte zu, das Anliegen dem Minister
vorzutragen, sie sollten später noch einmal anrufen,
wenn er mit dem Minister gesprochen habe. Sie erhielten dann jedoch die Auskunft,
dass der Innenminister in diesem Fall nicht zuständig sei.
Diese Situation war unerträglich. Sie
hatten damals keine andere Wahl als die Akte der Ermittlungsbehörden
sprichwörtlich unter einen dicken Teppich zu kehren und dort würde
sie sicherlich
noch heute liegen, wenn es die Ereignisse im Zusammenhang mitden NSU-Morden
und die Brandanschläge gegen türkischstämmige Bürger in
Völklingen nicht gegeben hätte. Ein Muster wurde dadurch deutlich
erkennbar. In allen Fällen ist offensichtlich, dass die Staatsbehörden
die Opfer, die potenziellen Opfer und deren Umfeld zu Tätern machen wollten.
Jetzt nahmen sie die Akten unterm
Teppich hervor und übergaben sie einem Anwalt. Das geschah vor einem
Jahr.
Unsere Ziele sind:
1. Rechtliche Möglichkeiten mit Hilfe eines sachkundigen Rechtsanwalts
wahrzunehmen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens
gegen die potenziellen Mörder von 1990 (Linke Liste/PDS Büro) zu
erreichen.
2. Mittels eines Untersuchungsausschusses im saarländischen Landtag klären,
was die damaligen Verantwortlichen in ihren unterschiedlichen Funktionen wussten
und ob es Hinweise gibt, die zu den Tätern führen könnten,
so dass geklärt werden kann, wer die Ermittlungen sabotiert hat und aus
welchen Gründen. Es sollten sowohl die politisch Verantwortlichen, der
damalige Ministerpräsident Oskar Lafontaine und der saarländische
Innenminister Friedel Läpple, als auch die leitenden Beamten des LKA
und des saarländischen Verfassungsschutzes und anderer Dienste befragt
werden. Sollte der Verfassungsschutz zur Aufklärung der Brandanschläge
in Völklingen (sowie des Bombenanschlags auf die Wehrmachtsausstellung
1999) und den versuchten Bombenanschlag auf das Wahlkampfbüro
der Linke Liste/PDS 1990 nichts beizutragen haben, käme dies einer Bankrotterklärung
gleich, da er wohl nicht in der Lage ist, seinen Kernaufgaben gerecht zu werden.
Entweder kommen die Verantwortlichen ihrem demokratischen Auftrag, ermittlungsrelevante
Informationen an die für die Geheimdienste zuständigen parlamentarischen
Gremien weiterzuleiten, nicht nach oder sie behaupten, dass sie über
keinerlei Kenntnisse bezüglich all dieser Gewalttaten verfügen.
Das aber bezweifeln wir. Wozu, müsste man sich fragen,wird dann an dieser
Organisation festgehalten?
3. Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag auf
das Linke Liste/PDS Büro sollen in einem Buch dokumentiert werden. Als
1990 die Bombe unter der Eingangstreppe des Büros in der Saarbrücker
Beethovenstraße entschärft wurde, zeigte die Zeitschaltuhr noch
12 Minuten bis zur vorgesehenen Detonation an. Bei der Explosion dieser Splitterbombe
wären in dem darüber liegenden Raum bis zu 35 Personen getötet
oder schwer verletzt worden. Die
Detonation war so kalkuliert, dass sie während des wöchentlichen
Plenums der Linke Liste/PDS erfolgen sollte. Es war der größte
Mordanschlagsversuch mithilfe einer Bombe seit dem Attentat auf das
Münchener Oktoberfest 1980.
Wir hoffen, dass Sie, die Politiker und Politikerinnen des Saarländischen Landtags und der Landeshauptstadt Saarbrücken unser Anliegen unterstützen. Bisher haben wir mit unseren bescheidenen Möglichkeiten lediglich eine rudimentäre Öffentlichkeit über den vereitelten Bombenanschlag herstellen können. Bernd Rausch Initiative Zivilcourag