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Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte”

Tag 17 – 15. Oktober 2014

 

Ich war heute wieder an der Hauptkasse im Weltkulturerbe, um mir
das beantragte Jahresticket abzuholen. Aufgefallen ist mir, dass einen Monat nach Ausstellungseröffnung noch immer kein Ausstellungskatalog im großen Kassenraum liegt, dort wo man alles findet, was es über die Völklinger Hütte und das Weltkulturerbe zu kaufen gibt. Alle Kataloge, soweit sie nicht vergriffen sind, über alle Ausstellungen, die jemals im Weltkulturerbe stattgefunden haben, sind dort zu erwerben, außer dem Katalog über die Ausstellung „Die Röchlings und die Völklinger Hütte“. Etwas verwundert verlasse ich den Raum und begebe mich in die Ausstellung.

Das “Tribunal Général”, die Rastatter Prozesse und die Anklage gegen Hermann Röchling und andere. Dieses Dokument ist in der Ausstellung einzusehen.

Teil IV

Auszüge aus der Anklageschrift

” … Sie beteiligten sich in größtem Ausmaße an der Plünderung der Wirtschaft in den besetzten Ländern. Schon 1919 waren zwei Leiter
der Firma RÖCHLING, von denen der eine der Angeklagte Hermann Röchling war, vom Kriegsgericht in Amiens wegen gleichartigen
Taten, die jedoch weit weniger schwer waren, als diejenigen, die ihnen heute zur Last gelegt werden, verurteilt wurden.

Gleich nach der Invasion Polens, im Oktober 1939, liessen sich die
Leiter der Firma RÖCHLING die Hüttenwerke ‘Baidenhütte’ und ‘Koenigshütte’ mit den Bergwerken ‘König’ und ‘Laura’ zuteilen . Es handelt sich nicht um eine einfache zeitweilige Veranstaltung, sondern
um eine richtiggehende Eigentumsverteilung, die nach Kriegsende in Rechtsform gekleidet werden sollte.

Die Besetzung Belgiens, Luxemburgs und Frankreichs trieb die Leiter
der Firma RÖCHLING dazu an, ihre Unternehmen auch auf diese
Länder auszudehnen. Im Juni 1940 wird Hermann RÖCHLING zum Reichsbeauftragten der Eisenindustrie der Départements Moselle und
Meurthe et Moselle ernannt. Die Geschäftsführung des Reichsbeauftragten, der übrigens nicht genau bestimmt war, scheint
sich anfänglich nur auf einen Auskunfts- und Kontrollauftrag erstreckt
zu haben. Herman RÖCHLING überschritt den Rahmen solcher Befugnisse und gebärdete sich als Herr der Werke, deren Eigentümer ausgewiesen wurden (bestimmten Besitzern hat er sogar selbst die Ausweisung eröffnet). Die Leitung dieser Werke übertrug
er einem Stab deutscher Direktoren, in der Mehrzahl Angestellte der
Firma RÖCHLING, nahm die Lagerbestände und Buchhaltungen in Besitz, setzte die Werke wieder in Gang oder stellte den Betrieb ein,
kurz er benahm sich als rechtmäßiger Besitzer.

Wie die Fabrikwerke in Polen wurden auch die im Département Moselle und im Grossherzogtum Luxemburg unter die großen deutschen Firmen verteilt; die Firma RÖCHLING erhielt die Thionville Werke der ‘Société Lottaine Minière et Metallurgique’ und die Fabriken der
‘Tréfileries de Reichshoffen’.”

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