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Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte”

Tag 32 – 1. Dezember 2014

 

Die Röchlings und die Ausstellung “Die Röchlings und die Völklinger Hütte” .

An der Kasse, dort, wo Sie Ihre Eintrittskarte zum Weltkulturerbe erwerben,
ist seit neuestem nicht nur die Broschüre zur Ausstellung „Die Röchlings
und die Völklinger Hütte“ für 6 Euro erhältlich, es gibt jetzt auch einen Ausstellungskatalog für 14,90 Euro. Textlich unterscheiden sich die beiden nicht, allerdings ist der Katalog aufgefüllt mit weiteren Bildern der Röchlings. War es bisher bereits nicht einfach zum Ausstellungsraum zu gelangen (Ausschilderung), so ist es jetzt eine umfangreiche Expedition. Als ich die Ausstellung nach eineinhalb Stunden verließ, kamen mir zwei Ausstellungsbesucher entgegen. Ansonsten war Ebbe, doch gestern bin ich
auf eine Schulklasse getroffen, das erste Mal.

Die Anklageschrift gegen die Kriegsverbrecher Röchling wird in der Ausstellung auf 26 Seiten dargestellt. Das Plädoyer für den Kommerzienrat Herrmann Röchling, das dessen Anwalt Otto Kranzbühler hielt, wird auf
206 Seiten präsentiert.

Aus Otto Kranzbühlers Plädoyer, den Kommerzienrat Hermann Röchling betreffend:

“… Damit wende ich mich dem ersten und schweren Vorwurf der Anklage
zu, dem Verbrechen gegen den Frieden, Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen. …” Otto Kranzbühler behauptet, indem er Jacques Bainville zitiert , dass man sagen kann, dass der Friedensvertrag von Versailles den ewigen Krieg organisiert. Kranzbühler: “Diese prophetischen Worte Jacques BAINVILLE’s entschleiern vieles, von den geheimnisvollen Erfolgen Adolf Hiltlers bis zum Ausbruch des Polenkrieges. Es war im Grunde die Sehnsucht und der Glaube seiner Anhänger durch ihn aus dem organisierten Krieg
endlich in den Zustand eines gesicherten Friedens zu gelangen.”

Am 1. Januar 1934 meldete sich Otto Kranzbühler freiwillig zur Reichsmarine. Nach seiner Teilnahme am Spanienkrieg wurde der Karrierist 1937 ins Oberkommando der Kriegsmarine berufen. 1943 wurde er Marinerichter in Frankreich, danach war er Marine-Chefrichter in Wilhelmshaven. Mangels antifaschistischen und antinationalsozialistischen Juristen durften Juristen
seiner Couleur bedauerlicherweise hauptverantwortliche Nazisgrößen
juristisch vertreten. So durfte dieser Rechtsanwalt im Rastatter Prozess behaupten, dass die Nazis Frieden wollten, dass die Kriegstreiber
(Versailles) die Alliierten seien. Sie hatten dem Führer geglaubt, hatten
eben noch 46 Millionen Menschen großteils bestialisch ermordet und
waren ohne Schuld wie beispielsweise Hermann Röchling.

Bevor Kranzbühler Hermann Röchling als Verteidiger zur Seite stand, verteidigte er Karl Dönitz. Dieser war wegen Verschwörung gegen den Weltfrieden, Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges und Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht angeklagt. Karl Dönitz war Marineoffizier, Nazi und enger Gefolgsmann Adolf Hitlers und letztes Staatsoberhaupt des Nazireichs.

Dönitz wurde nicht zum Tode verurteilt. Kranzbühler erwirkte für seinen Mandanten eine zehnjährige Haftstrafe.

Und so fuhr Kranzbühler in seinem Plädoyer für Hermann Röchling im Prozeß in Raststatt fort, Unglaubliches zu erzählen: “Hitler glaubte bis zuletzt den Konflikt auf Polen lokalisieren zu können und war völlig überrascht als die britische Kriegserklärung eintraf.” Es war schon erstaunlich, wozu deutsche Juristen nach dem deutschen Menschheitsverbrechen fähig waren.

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