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Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte”

Tag 33– 2. Dezember 2014



Tribunal Général du Gouvernement Militaire de la Zone Française d’Occupation

Hans Horch setzt sich in einem Beitrag für die Saarbrücker Hefte 92 unter
dem Titel “Röchlings Verbrechen oder: Der deutsche Imperialismus vor
Gericht” grundlegend mit den Röchlings und ihren Kriegsverbrechern
auseinander. Er dokumentiert u.a. Auszüge aus Akten zum Prozess am 16.
Februar 1948 in Rastatt gegen Hermann Röchling und andere.

Teil I

„Man kann sich nicht enthalten, die Ausdrucksweise der damaligen deutschen
Wirtschaftsführer mit der Grossrederei Hitlers über die Ausdehnung der
Reichsgrenzen bis über die Grenzen von 1914 zu vergleichen. … (Sie)
enthalten sämtliche Grundsätze der Theorie des Lebensraumes. Die führenden
Männer der deutschen Wirtschaft waren also schon Hitlers Vorgänger. So ist
es denn ganz natürlich, dass sie sich seiner Bewegung anschlossen und sich
unter Einsatz all ihrer Kräfte an seinen kriegerischen Unternehmen
beteiligten. Gegen RÖCHLING Hermann wird der Vorwurf erhoben, die
Naziregierung hinsichtlich der Verwendung der Angehörigen der besetzten
Länder im Kriegseinsatz des Reichs beraten zu haben. In einem Bericht vom
17. Juli 1942 legt der Vorsitzende der RVE. der Direktion der Dienststelle
für Gefangene bei der Wehrmacht nahe, in den Stalags unter den
französischen und belgischen Kriegsgefangenen die Metallarbeiter zu
ermitteln, um sie in der deutschen Industrie einzusetzen. In einer
Denkschrift vom 12. August 1942 verlangte Hermann RÖCHLING als
Präsident der RVE. von SPEER eine zusätzliche Bereitstellung von 45.000 Ausländern zwecks Steigerung der Stahlproduktion; in einem Bericht vom
15. August 1942 erinnert er daran, dass ihm 5.000 Kriegsgefangene und
45.000 russische Zivilarbeiter zu Verfügung gestellt werden müssen; er
verlangt, dass Saar und Ruhr zuerst mit Kriegsgefangenen Russen beliefert
werden; in einem Bericht vom 5. Oktober 1942 weist er Speer darauf hin, dass
die 150.000 Kriegsgefangenen Russen kaum ausreichen, um die derzeitige
Produktion aufrecht zu erhalten.

Am 8. Februar übermittelte RÖCHLING den Nazi-Behörden in Berlin eine
Denkschrift, um die Verwendung belgischer Arbeitskräfte zur
Fortentwicklung der deutschen Industrie zu erwirken; (…) er fügt hinzu:
‚Wenn sich eine grosse Anzahl junger Belgier in geschlossenen Formationen
in unseren Händen befinden, werden sie auch als Geiseln die Gewähr für die
gute Führung ihrer Eltern bieten.‘

In einem Bericht vom 4. Januar 1943 verlangte RÖCHLING, dass möglichst
rasch Verhandlungen aufgenommen werden, um eine bedeutende Anzahl junger Russen im Alter von etwa 15 Jahren für den Einsatz in der Eisenindustrie zu gewinnen. In einer Denkschrift an Feldmarschall Keitel vom 8. Februar 1943
fordert Hermann RÖCHLING eine allgemeine Erfassung aller jungen
Franzosen, Belgier und Holländer und die gesetzliche Einführung der Arbeitsdienstpflicht in diesen drei Ländern, um die so erfassten in der Kriegsindustrie einzusetzen oder in die Wehrmacht einzureihen. (…) Somit ist erwiesen, dass Hermann RÖCHLING in der Ausübung seines wichtigen
Amtes als Vorsitzender der RVE. oder als Reichsbeauftragter die
Reichsbehörden angetrieben hat, die Angehörigen der besetzten Länder und
die Kriegsgefangenen unter Missachtung der Bestimmungen des Haager
Abkommens zu Rüstungsarbeiten heranzuziehen. Hierin ist nicht ein einzelnes
Kriegsverbrechen zu erblicken, wohl aber ein Element seiner Betätigung in
der Führung der Aggressionskriege. Die vorerwähnten Handlungen sind somit
unter diejenigen einzureihen, die ihm unter der Qualifizierung Verbrechen
gegen den Frieden entgegen gehalten werden. (…)

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