Tagebuch Die Röchlings und die Völklinger Hütte
Tag 59 - 26. Januar 2015
Der Werkschutz als Instrument
des Terrors
Röchlings Werkschutz ging
mit besonderer Brutalität gegen ausländische Arbeiter, insbesondere
die sog. Ostarbeiter vor. Dem Werkschutz gehörten auch SS-Mitglieder,
die sich durch ein brutales Vorgehen, das rassistisch motiviert war, hervortaten.
Misshandlungen waren an der Tagesordnung,
wobei auch Übergriffe mit tödlichem Ausgang bekannt sind.
* Jeder beschäftigte
Ostarbeiter im Unternehmen untersteht Befehl und Gehorsam. Ostarbeiterter
müssen den Anweisungen der Wachmannschaften unbedingt Folge leisten.
Bummelanten und Undisziplinierte sind wie folgt zu bestrafen: 1) Jede verlorene
Arbeitsstunde muß nachgeholt werden. Die Mahlzeiten werden auf keinen
Fall vor Ablauf der zusätzlichen Arbeits-
zeit verabreicht. 2) Ostarbeiter, welche versuchen, sich um eine Arbeit zu
drücken, können für 8 bis 10 Tage zu besonders schwierigen
Arbeiten in der Kokerei versetzt werden. Nach diesem Zeitraum kehren die Arbeitskräfte
wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. 3) Die warme Mahlzeit kann ihnen
bis
zu 3 Tagen in der Woche vorenthalten werden. Wenn ihre Verpfle-
gung nicht von der Fabrik übernommen worden ist, muß das Lager
von
dem Eskortenführer über die Bestrafung in Kenntnis gesetzt werden.
In besonders schwierigen Fällen ist an den Werkschutz eine Kopie zu richten.
Bereits geringfügige Auffälligkeiten
genügten als Anlass,
Zwangsarbeiter herauszugreifen, um sie zu schickanieren und
um ihnen die eh zu geringe Verpflegung weitestgehend zu entziehen.
* aus Rundschreiben der RESW vom 13.12.1942, siehe auch Berichte zum Röchlingschen Schnellgericht und zum KZ ähnlichen Straflager Etzenhofen