Eingang

Hauptseite

 

 

Tagebuch “Die Röchlings und die Völklinger Hütte” - Tag 33

Tag 34 – 5. Dezember 2014

Hans Horch zitierte in seinem Beitrag über den Prozess am 16. Februar 1948 in Rastatt gegen Hermann Röchling u.a. vor dem Tribunal Général du Gouvernement Militaire de la Zone Française d’Occupation in den Saarbrücker Hefte 92 aus den Akten .

Teil II

“Die Anklagebehörde wirft Hermann RÖCHLING vor, mit grosser Strenge gegen die in den Fabriken beschäftigten Kriegsgefangenen und Verschleppten vorgegangen zu sein, um sie zur Arbeit zu zwingen, und einen unmenschlichen Vollzug der verhängten Strafen geduldet oder begünstigt zu haben. “Wenn RÖCHLING Kriegsgefangene und Deportierte beschäftigt hat, die ihm, wie anderen Industriellen, als Arbeitskräfte (…) von den zuständigen Behörden zugeteilt wurden,
so bleibt zu untersuchen, unter welchen Bedingungen diese Leute
beschäftigt worden sind. In dieser Hinsicht hat die Anklagebehörde übereinstimmende Beweise von Arbeitern, Ärzten, Krankenpflegern
und Wärtern geliefert. Aus diesem Beweismaterial ergibt sich, dass die Ernährung vollkommen unzureichend war, die Arbeitskräfte gezwungen waren ihre persönlichen Gegenstände und ihre Kleidungsstücke gegen Nahrungsmittel auszutauschen, es viele fleischlose Wochen gab, zahlreiche Arbeiter krank wurden, eitrige Wunden hatten, vor Ermattung zusammenbrachen und schleunigst ins Krankenhaus abtransportiert werden mussten. Der Arbeitsinspektor Immisch hat erklärt, dass die Verhältnisse der Arbeiter bei RÖCHLING, insbesondere hinsichtlich
der Ernährung, katastrophal waren, die sanitären Einrichtungen kläglich, die Arbeiter verlaust waren und aus geringfügigen Gründen misshandelt und dass die ausländischen Arbeitskräfte in jämmerlicher Weise ausgebeutet wurden, dabei aber für eine sehr schwere Arbeitsleistung
nur eine unzureichende Ernährung erhielten.Die Erklärungen der Lagerärzte bestätigen den kläglichen Gesundheitszustand der Arbeiter
und die
Erkrankung der Verdauungsorgane, Räude usw. die sich daraus ergeben haben. Die Kriegsgefangenen hatten bei RÖCHLING ein besonders schweres Los. Sie wurden bei den
schwersten Arbeiten eingesetzt, in den Walzwerken, der Kokerei, an den Hochöfen, den Elektro-Öfen, am Brei, und erhielten für diese anstrengenden Arbeiten nur eine völlig unzureichende Nahrung, sodass sie nur dank der vom Roten Kreuz und ihren Familien erhaltenen Pakete bestehen konnten. Die italienischen und russischen Gefangenen, die solche Zuwendungen nicht erhielten, wurden von den Krankheiten dezimiert. Ein Zeuge schätzt die Todesfälle bei diesen Gefangenen auf etwa 50%. Die polizeiliche Überwachung des Betriebs erfolgte durch einen Schutzdienst, der die Bezeichnung Werkschutz führte. Im April 1943 wurde nach Einvernehmen der Leiter der Firma RÖCHLING mit der Gestapo ein Schnellgericht geschaffen, das damit beauftragt war, die Vergehen der ausländischen Arbeiter gegen die Disziplin (wiederholtes Fehlen, wiederholtes Zu spätkommen, Arbeitsniederlegung, Verweigerung zusätzlicher Arbeit, undiszipliniertes Verhalten) zu ahnden. Zur gleichen Zeit wurde im Einvernehmen der Leiter der Firma RÖCHLING mit der Gestapo, in einer Entfernung von ungefähr 15 km in Etzenhofen ein Straflager errichtet, in welches die vom Schnellgericht verurteilten Ausländer für die Dauer von höchstens 56 Tagen eingewiesen wurden. Diese Verurteilten verbrachten die Nacht in Etzenhofen, wurden morgens in das Röchling-Werk geführt und abends wieder ins Lager zurückgebracht. Der hauptsächlichste Vorteil für Hermann RÖCHLING aus der Schaffung dieses Lagers bestand darin, dass die bestraften Arbeiter, die ursprünglich der Gestapo ausgeliefert waren und somit für ihn vorläufig oder endgültig ausfielen, in seinem Unternehmen weiter arbeiteten.

< >