Tagebuch Die Röchlings und die Völklinger Hütte
Tag 64 - 4. Februar 2015
Die Röchlings und die Ausstellung "Die Röchlings und die
Völklinger Hütte".
Die Anklageschrift gegen die Kriegsverbrecher Röchling wird in der Ausstellung auf 26 Seiten dargestellt. Das Plädoyer für den Kommerzienrat Herrmann Röchling, das dessen Anwalt Otto Kranzbühler hielt, wird auf 206 Seiten präsentiert.
Aus Otto Kranzbühlers
Plädoyer, den Kommerzienrat Hermann Röchling betreffend:
Seite 170 "Die Strafskala des Schnellgerichts
war verhältnismäßig beschränkt. Das Höchstmass betrug,
bei
Einweisung ins Erziehungslager bis zu 56 Tagen. Einen Anhalt für
die Angemessenheit der verhängten Strafe bildet von der Anklage vorgelegte
Strafliste einer einer Sitzung in Diedenhofen, in
Verbindung mit der Aussage des Zeugen OMLOR. Während wir
aus der Liste entnehmen , dass der Arbeiter Robert ZIMMER wergen mehrfacher
Arbeitsverweigerung mit einer Geldstrafe von RM 50,- bestraft worden ist,
und der Arbeiter JUWING aus dem gleichen
Grund eine Strenge Verwarnung erhalten hat, gibt uns herr OMLOR wieder, ein
Sachverhalt wieder, der in den meisten demokratischen Ländern wahrscheinlich
wesentlich schärfer geahndet worden wäre. OMLOR hat rundheraus erklärt,
er beabsichtige nicht für die Besatzungsmacht zu arbeiten und ist von
diesem Zeitpunkt an trotz mehrfacher Aufforderung der Arbeit ferngeblieben.
Ich bitte das Tribunal sich vorzustellen, welche Strafe in einem solchen Fall
ein französisches Militärgericht verhängt hätte. OMLOR
hat sich
jedenfalls das gegen verhängte Erziehungslager nicht beklagt.
Diese Erziehungslager, das scheint auch die
Anklage zuzugeben,
eine Einrichtung der Gestapo. Sie scheint es jedoch als eine verbrecherische
Mitwirkung an der Tätigkeit der Gestapo anzusehen, wenn sich ein Industrieller
dann darum kümmerte, dass die
Arbeitskräfte seines Betriebes, die nach bestehenden
Bestimmungen von der Gestapo oder dem Schnellgericht bestraft wurden, nicht
zu unbekannten Orten und vielleicht auf Nimmerwiedersehen verschwanden, sondern
möglichst in der Nähe
des Werkes blieben und nach Verbüßung ihrer Strafe dorthin zurückkehrten.
Nur eine solche Auffassung der Staatsanwaltschaft
lässt es verständlich erscheinen, dass sie die Besprechungen über
die Einrichtung eines Erziehungslagers in Lothringen und die Existenz des
Erziehungslagers in ETZENHOFEN als solche beanstandet.
Ich darf die Einzelheiten über den Fall
ETZENHOFEN meinen
Kollegen überlassen und möchte hier nur zur grundsätzlichen
Seite
der Angelegenheit Stellung nehmen.
Ich gebe zu, dass es schwer ist, eine Eirichtung zu trennen von dem praktischen Gebrauch, der von ihr gemacht wird. Trotzdem muss man das tun. Es hat zu allen Zeiten Gefängnisse gegeben, in denen die Gefangenen misshandelt wurden."
Anwälte, die ebenso Nazis waren wie ihr
Klientel gaben bereits wenige Jahre nach dem von ihnen begangenen Menschheitsverbrechen
den
Ton an und sie verhinderten dass in der Bundesrepublik