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Das Bombenattentat auf das Wahlkampfbüro der PDS in Saarbrücken - Aufklärung – Öffentlichkeit herstellen - Warum erst jetzt, nach 22 Jahren? Bis heute wird dieses Kapitalverbrechen totgeschwiegen

Während des Bundestagswahlkampfes 1990 deponierten Attentäter unter der Eingangstreppe zum Wahlkampfbüro der PDS in der Saarbrücker Beethovenstraße eine Bombe. Der Mordversuch an bis zu 35 Personen, die sich zum Zeitpunkt der geplanten Explosion im Wahlkampfbüro der „Linke
Liste PDS“ im November 1990 in Saarbrücken aufgehalten hätten, wurde niemals aufgeklärt. Es wurde nicht ernsthaft ermittelt. Der Generalbundesanwalt, der sich eigentlich für zuständig erklärte, lehnte dennoch die Ermittlung 7 Tage nach dem versuchten Anschlag ab mit der Begründung: „Zwar liegt eine versuchte Katalogtat nach 129a Abs. StGB vor, es sind aber keinerlei Anhaltspunkte gegeben, daß die Tat von mehr als
zwei Personen und damit von einer Vereinigung begangen wurde, die sich die Begehung von Straftaten nach 129a Abs. 1 StGB zum Ziel gesetzt hat. ...“
Aus den Unterlagen der Ermittlungsbehörden, die uns als Nebenkläger zur Verfügung stehen geht jedenfalls hervor, dass zu keinem Zeitpunkt ernsthaft ermittelt wurde. Nicht einmal alle Personen, die in jenen Tagen das Wahlkampfbüro frequentierten wurden polizeilich vernommen. Statt
dessen ließ der einschlägig bekannte und ermittelnde Kommissar Rich über dpa verlauten, dass gegen die potentiellen Opfer als Täter ermittelt wird. (nachzulesen in Kurzmitteilungen überregionaler Tageszeitungen).

Gehör finden müssen die potentiellen Opfer, 22 Jahre nach ihrer vorgesehenen Ermordung. Sie müssen die Gewissheit bekommen, dass die sie umgebende Gesellschaft von dem gegen sie geplanten terroristischen Verbrechen weiß und dass dieses Verbrechen als Tatsache im allgemeinen
Bewusstsein als Kapitalverbrechen anerkannt ist. Die potentiellen Opfer müssen eine Rechtssicherheit bekommen. Es muss endlich ein Versuch unternommen werden das Verbrechen aufzuklären und in Folge die Täter zu ermitteln und für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen.

Mai 2013 - Nachdem sich deutlich zeigt, dass die politisch Verantwortlichen im saarländischen Landtag kein Interesse haben Ermittlungen wegen eines Kapitalverbrechens aufzunehmen haben wir uns ans BKA gewandt. Das BKA hat uns empfohlen eine Strafanzeige beim LKA oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Dies werden wir in den kommenden Tagen tun, vor allem im Hinblick, dass es neue Fakten und Zusammenhänge gibt.
Initiative Zivilcourage

2013 Mordanschlag, Kapitalverbrechen in Saarbrücken - Plädoyer für einen Untersuchungsausschuss im saarländischen Ladtag

NEU erschienen Einblick in „Der einzige Zeuge“, eine Geschichte die den versuchten Bombenanschlag auf das Wahlkampfbüro der PDS in der Saarbrücker Innenstadt zum Thema hat

Das Buch zur Bombe erscheint im Juni 2013

Das Bombenattentat auf das Saarbrücker PDS Büro - Es sollten bis zu 35 Personen ermordet werden.

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